Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung …

Die Ortsteile Alpe, Alperbrück, Hückhausen, Jennecken, Kleinfischbach, Neuklef, Morkepütz, Mühlhausen und Oberwiehl sind mit weniger als 6 Mbit/s (im Downstream) völlig unzureichend versorgt.

Ein hoher Bedarf nach wesentlich schnelleren Internetanschlüssen liegt vor. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Ortschaften nicht möglich ist.

Aus diesem Grund ist die Stadt Wiehl auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit gültigen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. …

Den Vollständigen Bericht findet Ihr …hier→ (wiehl.de).

(Text: wiehl.de)